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News und Kommentare
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Übersicht
02.01.2018: » Neues ENVI-met mit hoher räumlicher Aufösung
21.01.2016: » VDI-Arbeitsgruppe "Thermische Belange"
01.05.2014: » ENVI-met-3.x-Anleitung verfügbar"
07.10.2012: » Tempeartur hat kein Lobby 20.06.2012: » Deutscher Städtetag empfiehlt Anpassung an den Klimawandel 01.05.2012: » Erste Publikationen zum Stadtklima im BMBF-Klimawandelprojekt dynaklim erschienen
30.12.2011: » Umweltzone für Gesamtruhrgebiet ab 2012 01.12.2011: » Erste stadtklimatische Forschunsgergebnisse im BMBF-Klimawandelprojekt dynaklim
26.07.2010: » Forschungsassistenz für die Stadt Essen im ExWoSt-Projekt Essen 22.03.2010: » Handbuch Stadtklima des MUNLV NRW erschienen
26.08.2009: » Dr. Dütemeyer nimmt an BMBF-Projekt zum Klimawandel dynaklim teil
04.08.2008: » Umweltzonen im Ruhrgebiet ab 01.10.2008 eingerichtet 11.01.2008: » Dr. Dütemeyer übernimmt Leitung der " AG Klima & Lufthygiene" in der UVP-Gesellschaft
11.12.2007: » Staub: PM2,5-Richtlinie vom Europäischen Parlament angenommen 30.11.2007: » Umweltzone kommt 26.04.2007: » DWD-Statement zu Klimawandel + Städtebau 03.02.2007: » IPCC-Report 2007: Klimawandel vom Menschen verursacht 01.02.2007: » Fachtagung METTOOLS VI vom 24. bis 26.04.2007 23.01.2007: » 35. BImSchV für Kfz tritt am 01.03.2007 in Kraft 22.01.2007: » Orkan " Kyrill" vom 18.01.2007 - Eine Nachschau
26.07.2006: » Heißer Sommer - Negative Folgen? 25.07.2006: » Neuer Kooperationspartner für Bereich Verkehrsmanagement 26.04.2006: » Fortbildungsseminar zum Stadtklima 2007 26.04.2006: » Studie zum regionalen Klimawandel in Deutschland bis 2100 29.03.2006: » Fortbildungsseminar zur Luftreinhaltung
21.09.2005: » Neue EU-Strategie zur Luftreinhaltung, insb. Staub und Ozon 03.06.2005: » Wie schädlich ist Schwebstaub? 31.05.2005: » Bürgerklagen gegen Schwebstaub in Stuttgart erstmals erfolgreich 18.03.2005: » Fortbildungsseminar zur Luftreinhaltung 16.02.2005: » Kyoto-Protokoll heute in Kraft getreten 25.01.2005: » EU-Richtlinie 1999/30/EG: Einklagbare saubere Luft? Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. Neues ENVI-met mit hoher räumlicher AuflösungDie im November 2017 veröffentlichte Version 4.3 des bewährten stadt- und bioklimatischen numerischen Simulationsmodells ENVI-met hat in der lizenzpflichtigen Ausgabe die Begrenzung des horizontalen Gitters von 250 x 250 Zellen aufgehoben und ermöglicht beliebig große Raumgitter. Damit lassen sich nun auch große Untersuchungsgebiete von mehreren zehnern bis einigen hundert Hektar Größe in hoher räumlicher Auflösung untersuchen. Da mit dieser Technik auch der Rechenbedarf ansteigt, beherrscht die neue Version dank 64-Bit-Technik erstmals auch Parallel-Computing. Damit beschleunigt sich die Simulationsgeschwindigkeit deutlich, sodass bisherige 250er-Gitter schneller berechnet werden. Allerdings wird für Gitter jenseits der alten Größe die Rechenzeit auch weiterhin je nach Gittergröße viele Tage bis einige Wochen betragen. Die lizenzpflichtige Ausgabe von ENVI-met ermöglicht ferner die Berechnung der bioklmatischen Wärmebelastungsmaßzahlen PMV, PET oder UTCI. Als Lizenznehmer von ENVI-met nutzen wir diese Neuerungen ab sofort auch für unsere Kundenaufträge. Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. VDI-Arbeitsgruppe "Thermische Belange"Bezüglich des Problems der Bewertung des thermischen Komforts, insbesondere der Hitzebelastung, welches » hier weiter unten bereits erörtert wurde, wurde im Dezember 2015 eine VDI-Richtlinienarbeitsgruppe "Thermische Belange" im Fachbereich II "Umweltmeteorologie" der Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) im VDI und DIN, Düsseldorf, ins Leben gerufen, um mögliche Lösungsvorschläge und Empfehlungen für mögliche spätere Grenzwerte für bioklimatische thermische Belange zu erarbeiten. Dabei konnte ein Kompetenzteam von 15 Fachleuten aus den Bereichen kommunaler Verwaltung, Landes-/Bundesverwaltungen (UBA, DWD, LANUV NRW), Medizin, Forschung und Anwendung (Ingenieurbüros) gewonnen werden. Herrn Dr. Dütemeyer wurde die Leitung dieser Arbeitsgruppe übertragen. Über den Verlauf der Arbeiten werden wir hier informieren. Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf.
ENVI-met-3.x-Anleitung verfügbarBei dem numerischen mikroklimatischen Klimasimulationsmodell ENVI-met handelt es sich um kostenlose Software, die aufgrund der freien Verfügbarkeit sowohl im wissenschaftlichen als auch im Anwendungsbereich weit verbreitet ist und sich großer Beliebtheit erfreut. Bei der Benutzung stößt man aber an schnell an Grenzen, da es zwar im Internet eine ausgezeichnete technische Dokumentation des Modells sowie ein fundiertes Anwenderforum, jedoch nur eine rudimentäre Bedienungsanleitung gibt. Die vorliegende Anleitung möchte dem Anwender Hilfestellung geben, indem das Büro Dr. Dütemeyer hier seine gesammelte Erfahrung mit ENVI-met im Sinne eines Anwendungsleitfadens dokumentiert hat, die dem weniger versierten Anwender Schritt für Schritt weiterhelfen soll. Was diese Anleitung nicht bietet, ist die Erläuterung der Modellphysik von ENVI-met oder der Wissenschaftstheorie der Mikrometeorologie, so dass es der Expertise des Anwenders obliegt, das Modell mit den richtigen Daten zu versorgen und die Ergebnisse sachgemäß zu interpretieren. Diese Anleitung ist kein autorisiertes offizielles Handbuch! Da diese Anleitung auf der eigenen Erfahrung beruht, bleibt manche Programmfunktion, die in der Praxis bisher noch nicht benötigt wurde, undokumentiert. Dieses betrifft insbesondere die aktuellste Version der integrierten Auswertesoftware, Leonardo 2014 (Beta), mangels Stabilität und Dokumentation. Auch das Graphenmodul Leonardo Graph bleibt unberücksichtigt, da es hierfür anderweitigen, etablierten Ersatz gibt. Die Anleitung ist jedoch soweit vollständig, dass sich für die einschlägigen stadtplanerischen und stadtklimatisch-bioklimatischen Fragstellungen aussagekräftige Ergebnisse erzeugen lassen sollten. Die Anleitung kann auf Anfrage und gegen Gebühr von Dr. Dütemeyer bezogen werden. [Update: 06.06.2014] D. Dütemeyer (2014): Mikroklimatisches numerisches Simulationsmodell ENVI-met 3.x - Handbuch zur praktischen Anwendung, Fassung 2d, Juni 2014, 93/100 S., 29 Tabellen & 41 Abbildungen, deutsch, farbig, digitale Fassung, PDF-Version, ca. 8 MB. Ferner bieten wir Vor-Ort-Schulungen zu ENVI-met an. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an uns. Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. Tempeartur hat keine LobbyAn dieser Stelle möchten wir ein Thema zur Diskussion stellen, dass die planungsrelevante Stadtklimatologie schon seit Jahrzehnten beschäftigt und im Rahmen der aktuellen politischen Ausrichtung auf städtebauliche Klimaanpassungsmaßnahmen gegen Hitzestress immer mehr in den Vordergrund gelangt: Warum gibt es keine Grenzwerte für Temperatur? Seitens der angewandten, planungsrelevanten Stadtklimatologie untersuchen wir bereits seit Jahrzehnten die Effekte der städtischen Wärmeinseln und ihren Einfluss auf die städtische Bevölkerung während Hitzeepisoden. Die kommunale Umweltplanung ihrerseits ist bestrebt, das Stadtklima soweit wie möglich durch städtebauliche Verbesserungsmaßnahmen zu optimieren, nicht zuletzt auch wegen rechtlicher Vorgaben (z.B. » BauGB oder UVPG). Dort wird zwar der Schutz des Klimas und die » Anpassung an den Klimawandel explizit gefordert, aber nicht quantitativ manifestiert. Es fehlen absolute Bewertungskriterien, welche
Folgende, in der planungsrelevanten Stadtklimatologie immer wiederkehrende Fragen, sind bis heute nicht geklärt:
Dieses führt dazu, dass
Solange der Gesetzgeber hier keine Vorgaben macht, werden sämtliche Bemühungen der städtebaulichen Anpassung an Hitzeepisoden keine rechtliche Grundlage haben. Dieses verwundert umso mehr, als dass die Hitzanpassung der Städte Bestandteil der deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (» DAS 2008) ist. Wenn städtische Wärmeinseln und Hitzeereignisse sowie ihre Zunahme mit dem Klimawandel bioklimatisch von Bedeutung sind, sollte man in der Lage sein, für Menschen thermische "Schutzwerte" bezüglich maximaler Temperatur sowie ihrer Episodendauer aufzuzeigen. (In der Luftreinhaltung klappt dieses seit Jahren anstandslos, siehe z.B. » Feinstaub.) Da vom Gesetzgeber diesbezüglich keine Initiative zu erwarten ist, bemüht sich Dr. Dütemeyer seit einiger Zeit, als ordentliches Mitglied der Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN-Normenausschuss (» KRdL) dort eine Arbeitsgruppe für eine VDI-Richtliche für thermische Belange einrichten zu lassen, um in einem ersten Schritt Empfehlungen für mögliche spätere Grenzwerte für bioklimatische thermische Belange aufzuzeigen. Über den Verlauf dieser Aktivität werden wir hier ggf. informieren. Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. Deutscher Städtetag empfiehlt Anpassung an den KlimawandelDer » Deutsche Städtetag hat heute ein Positionspapier (» PDF-Datei, 104 kB) zur Notwendigkeit der Anpassung an Klimawandelfolgen veröffentlicht und dabei mögliche Handlungsempfehlungen für die Sektoren Gesundheit, Katastrophenschutz, Stadtplanung, Städtebau, Stadtgrün, Mobilität und Verkehr, Wasser, Boden sowie Biotop- und Artenschutz aufgezeigt. Nach dem bereits seit Jahren fokussierten und politisch stark geförderten „Klimaschutz“, der vor allem auf die Vermeidung von Treibhausgasemissionen durch Energieeffizienz und damit einer möglichen Vorbeugung der globalen Erwärmung zielte, rückt die „Klimaanpassung“ vermehrt in den Fokus des politischen Interesses und der Forschung. Dr. Dütemeyer ist seit vielen Jahren in diesem Bereich tätig (aktuell im BMBF-Forschungsprojekt dynaklim, » siehe unten). Dieses ist insofern erfreulich, als dass nach den letzten Klimakonferenzen sowie den weiter ansteigenden Treibhausgasemissionen davon auszugehen ist, dass der Klimawandel wahrscheinlich unausweichlich ist, wenn nicht gar schon begonnen hat. In diesem Zusammenhang machen wir auch die Erfahrung, dass die Kommunen sich vermehrt dem Thema Klimawandelanpassung zuwenden. Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. Erste Publikationen zum Stadtklima im BMBF-Klimawandelprojekt dynaklim erschienenIm Rahmen des BMBF-Verbundforschungsprojekts zur Anpassung and den regionalen Klimawandel im Ruhrgebiet, » dynaklim, sind die Ergebnisse der stadtklimatischen Untersuchungen der Forschungsgruppe Angewandte Klimatologie und Landschaftsökologie der Universität Duisburg-Essen unter der Leitung von Prof. Kuttler und Dr. Dütemeyer als ausführliche Berichte puliziert worden und stehen für die Interessenten zum Download bereit. dynaklim-Publikation Nr. 23 / März 2012 dynaklim-Publikation Nr. 24 / April 2012 dynaklim-Publikation Nr. 25 / April 2012 Eine kurze Beschreibung der Ergebnisse finden Sie auf dieser Seite » weiter unten. Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. Umweltzone für Gesamtruhrgebiet ab 2012Die in 2008 für neun Ruhgebietsstädte eingeführten »Umweltzonen wurden im Zuge der am 15.10.2011 beschlossenen Fortschreibung des » Luftreinhalteplans Ruhrgebiet um weitere Stadtgebiete erweitert und zu einer Umweltzone für das gesamte Ruhrgebiet zusammengefasst, die ab dem 01. Januar 2012 gültig ist. Neben den bisherigen 9 Umweltzonen der Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Mülheim, Oberhausen und Recklinghausen sind nun auch die Städte Castrop-Rauxel, Gladbeck, Herten und Herne erfasst. Die neue » Umweltzone Ruhrgebiet umfasst eine Fläche von 850 km². Ziel der Umweltzone ist es, die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung zu reduzieren. Die bisherigen Umweltzonen erzielten zwar eine Verbesserung der Belastung der beiden Spurenstoffe, jedoch werden die Rahmen des EU- und Bundesrechtes (2008/50/EG und » 39. BImSchV) geforderten » Grenzwerte vielerorts noch immer überschritten. Mit der erweiterten Umweltzone soll die Spurenstoffbelastung weiter gesenkt werden Mit Einführung der Umweltzone werden in den nächsten zwei Jahren auch die Zugangsbeschränkungen verschärft. Ab 01.01.2013 dürfen nur Fahrzeuge mit gelber oder grüner Plakette in der Umweltzone verkehren, ab 01.07.2014 nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette. Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. Erste stadtklimatische Forschunsgergebnisse im BMBF-Klimawandelprojekt dynaklimIm BMBF-Verbundforschungsprojekt zur Anpassung and den regionalen Klimawandel im Ruhrgebiet, » dynaklim, hat Dr. Dütemeyer auf dem » dynaklim-Symposium 2011 erste Ergebnisse zum Thema » Handlungsleitfaden Stadtklimaverbesserung vorgestellt. Erste Ergbnisse: Einfluss der Verdunstung von Grünflächen auf die Wärmebelastung (» Poster PDF-Datei 2,3 MB) Die Messwerte zeigen deutliche Unterschiede in den gemessenen atmosphärischen Wasserdampftransporten im Stationsvergleich zwischen Stadt und Umland auf. Während sommerlicher Strahlungswetterlagen verdunstet am suburbanen Standort die dreifache Menge an Wasser im Vergleich zur Stadtstation. Die für den Verdunstungsprozess aufgewendete Energie steht somit nicht mehr zur Erwärmung der Luft zur Verfügung und sorgt somit zur Entlastung von Hitzestress. Ein Vergleich zwischen der Lufttemperatur und dem thermischen Behaglichkeitsmaß PET (potentielle Äquivalenttemperatur) zeigt deutlich, dass durch die Anlage gut wasserversorgter Grünflächen und/oder innerstädtischer Wasserflächen einer zunehmenden humanbiometeorologische Wärmebelastung für die Stadtbevölkerung entgegen gewirkt werden kann. Stadtklimatische Wärmebelastung (» Poster PDF-Datei 12,1 MB) Erste Ergebnisse der vergleichenden Messungen in verschiedenen urbanen Flächennutzungsstrukturen zeigen, dass an Sommertagen die Lufttemperaturen in den bebauten Quartieren höher sind als auf den unversiegelten Flächen in Stadtrand- und Umlandbereich. Dieses gilt ins-besondere für die Nachtsituation, in der die Stadt bis zu 4 K wärmer sein kann. Am Tage herrschen auf allen Flächennutzungen Temperaturen von 25 °C und mehr vor. Urbane Bodentemperaturen (» Poster PDF-Datei 1,7 MB) Anhand der Bodentemperaturen ist eine städtische Wärmeinsel auch im Boden nachweisbar. Die Böden im Innenstadtbereich sind ganzjährig wärmer als die Böden im Freiland. Insbesondere im Sommer können die Bodentemperaturen unter stark versiegelten Oberflächen, wie z.B. Fußgängerzonen, bis zu 7 K höher als in Böden des Umlands sein. Die pro Quadratkilometer innerhalb des ersten Meters gespeicherte Wärmeenergie im Boden würde theoretisch ausreichen, mehrere hundert Haushalte mit Energie zu versorgen.Ferner kann es auch im Niveau der Trinkwasserleitungen zu Temperaturerhöhungen kommen. Die Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität werden derzeit untersucht. Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. Forschungsassistenz für die Stadt Essen im ExWoSt-Projekt EssenDr. Dütemeyer wirkt am Institut für Geographie, Abteilung Angewandte Klimatologie und Landschaftsökologie der Universität Duisburg-Essen unter der Federführung von Prof. Dr. W. Kuttler an der Forschungsassistenz für die Stadt Essen zum BMVBS-/BBR-/BBSR-geförderten Forschungsprojekt ExWoSt (Experimenteller Wohnungs- und Städtebau) mit. Dabei werden im Zuge der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung konkreter Stadtquartiere urbane Strategien und Potenziale zum Klimawandel entwickelt, in dem eine klimatische Bestandsanalyse durchgeführt und hierauf aufbauend die notwendigen städtebaulich-stadtklimatischen Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel erarbeitet und mit den Akteuren/Stakeholdern vor Ort umgesetzt werden. Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. " Handbuch Stadtklima" des MUNLV NRW erschienen[Update 26.07.: von dem Handbuch ist beim MUNLV eine Langfassung ershienen » 7 PDF-Dateien 41,9 MB.] Der nordrhein-westfälische Umweltminister Eckhard Uhlenberg hat heute in Essen das " Handbuch Stadtklima - Maßnahmen und Handlungskonzepte für Städte und Ballungsräume zur Anpassung an den Klimawandel" vorgestellt. Das Handbuch soll die Kommunen insbesondere des Ruhrgebietes bei der Umsetzung von Minderungsstrategien gegen den Klimawandel unterstützen. Es zeigt die zukünftig durch den Klimawandel zu erwartenden Problemfelder im Bereich der kommunalen Unwelt- und Flächenplanung auf und bietet zielgerichtete Lösungsansätze, die bereits heute im Planungswesen angewendet werden können.Der Schwerpunkt liegt in den Klimaauswirkungen auf Hitze- und Trockenepisoden sowie in Starkregenereignissen. Das Handbuch wurde für das MUNLV NRW unter Federführung des Regionalverbands Ruhr (RVR, Essen) mit den Forschungspartnern Institut für Geographie, Abteilung Angewandte Klimatologie und Landschaftsökologie der Universität Duisburg-Essen, dem FiW (Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft an der RWTH Aachen) sowie dem difu (Deutsches Institut für Urbanistik, Köln) erstellt. Dr. Dütemeyer war für das Institut für Geographie, Abteilung Angewandte Klimatologie und Landschaftsökologie der Universität Duisburg-Essen maßgeblich an der Handbucherstellung beteiligt. Der Handlungsleitfaden ist beim MUNLV NRW kostenlos als » PDF-Datei (4,9 MB) erhältlich Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. Dr. Dütemeyer nimmt an BMBF-Projekt zum Klimawandel dynaklim teilDr. Dütemeyer wird im Namen und unter Führung des Institutes für Geographie, Abteilung Angewandte Klimatologie und Landschaftsökologie der Universität Duisburg-Essen, Standort Essen das experimentelle Teilprojekt Handlungsleitfaden Stadtklimaverbesserung im Rahmen des auf fünf Jahre angelegten und mit 12 Millionen Euro geförderten BMBF-Projektes » dynaklim durchführen. Übergeordnetes Ziel des Projektes dynaklim (Dynamische Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels) ist die Untersuchung der Auswirkungen des erwarteten Klimawandels auf die zukünftige Verfügbarkeit und Nutzung des Wassers in der Emscher- Lippe-Region und die damit verbundenen Folgewirkungen für Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt, aus denen Adaptationsstrategien entwickelt werden sollen, u. a. in den Bereichen Grund- und Regenwassernutzung, Trinkwasseraufbereitung, Starkniederschlagsmanagement, aber auch im Bereich Stadtklima und Wärmebelastung. Im letzt genannten Bereich wird das Teilprojekt Handlungsleitfaden Stadtklimaverbesserung von der Universität Duisburg-Essen unter Leitung von Prof. Kuttler und Dr. Dütemeyer durchgeführt. Ziel dieses Teilprojektes ist die Entwicklung einer Anpassungsstrategie gegen Hitzestress: Durch die globale Erwärmung wird eine höhere thermische Belastung für die Bevölkerung in Städten erwartet. Eine der Mitigations- und Adaptationsmaßnahmen in diesem Bereich ist die Erhöhung der Verdunstung (Evapotranspiration), um der Luft Wärme zu entziehen. Durch kombinierte experimentell-numerische Verfahren werden realistische Daten zu Evapotranspirationseigenschaften in heterogenen Flächennutzungsstrukturen urbaner Gebieten bestimmt. Aus den Ergebnissen werden städtebauliche Handlungsstrategien zur Verbesserung der urbanen Evapotranspiration und damit mögliche Mitigationsprozesse thermischer Belastungen abgeleitet. Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. Umweltzonen im Ruhrgebiet ab 01.10.2008 eingerichtetWie das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 1. August mitteilte (» MUNLV), tritt heute (04.08.2008) der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet in Kraft. Dieses beinhaltet auch die Einrichtung von » 9 Umweltzonen in Duisburg, Oberhausen, Bottrop, Essen, Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund, Recklinghausen und Mühlheim/Ruhr, die ab dem 1.10.2008 in Kraft treten. Das Ministerium rechnet damit, dass durch diese auf die Minderung von Verkehsemissionen abzielenden Maßnahmen die Konzentrationen von Stickoxiden und Feinstäuben in den betreffenden Zonen nicht nur lokal deutlich gesenkt werden können, sondern auch die Hintergrundbelastung der genannten Spurenstoffe reduziert wird. Ob diese Maßnahmen erfolgreich sein werden, soll bis Ende 2010 nach zwei Jahren Laufzeit geprüft werden, bevor die weitere Vorgehensweise diskutiert werden. Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. Dr. Dütemeyer übernimnt Leitung der " AG Klima & Lufthygiene" in der UVP-GesellschaftDr. Dütemeyer übernimmt zum Januar 2008 die Leitung der Arbeitgruppe " AG Klima & Lufthygiene" in der » UVP-Gesellschaft. Die Arbeitsgruppe behandelt die Themen Klima und Luftreinhaltung im Rahmen der Planungs- und Genehmigungspraxis sowie des gesetzlichen Umweltmonitoring und versteht sich als Schnittstelle zwischen Anwendung und Forschung. Der Erfahrungsaustausch zwischen öffentlichen Entscheidungsträgern, Betreibern genehmigungsbedürftiger Anlagen, Umweltdienstleistern und Forschungsgruppen steht dabei im Vordergrund. Die " AG Klima und Lufthygiene" wird auf dem » UVP-Kongress (01. - 03.10.2008 in Bad Kissingen) mit einem eigenen Workshop vertreten sein (» Flyer, PDF-Datei, 217 kB). Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. Staub: PM2,5-Richtlinie vom Europäischen Parlament angenommenDas » Europäische Parlament hat heute von der EU-Umweltkommission die geänderte Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa angenommen, in der erstmals verbindliche Werte für Feinstaub (PM2,5) aufgestellt werden. Damit nimmt die 2005 von der EU-Umweltkommission vorgestellte » Thematische Strategie für saubere Luft konkrete Formen an. Mit der heute angenommenen Richtlinie werden vier Richtlinien und eine Entscheidung des Rates in einer einzigen Richtlinie über Luftqualität zusammengefasst. Im Vordergrund stehen hierbei die Zielvorgaben und Fristen für Emissionswerte von Kleinstpartikeln (PM2,5), die zusammen mit den größeren PM10-Partikeln, für die bereits Rechtsvorschriften erlassen wurden, als gesundheitsgefährdend eingestuft werden. Nach der nun vorliegenden Richtlinie soll zukünftig die PM2,5-Exposition in städtischen Gebieten bis 2020 gegenüber den 2010 gemessenen Werten um durchschnittlich 20% gesenkt werden. Gleichzeitig soll ab 2015 in diesen Gebieten den Wert von 20 µg/m³ nicht mehr überschritten werden. Bundesweit muss ebenfalls ab 2015 ein PM2,5-Grenzwert von 25 µg/m³ eingehalten werden, der aber nach Möglichkeit bereits ab 2010 erreicht werden sollte. Weiterhin wird mit der neuen Richtlinie bei den bereits geltenden Luftqualitätsvorgaben (PM10) den Mitgliedstaaten mehr Handlungsspielraum zugestanden, da in einigen Gebieten die Einhaltung der Grenzwerte kaum möglich ist. Die Fristen für die Einhaltung dieser Werte können um bis zu drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie (Mitte 2011) hinausgezögert werden, sofern der Nachweis erbracht wird, dass sie die bisherigen EU-Rechtsvorschriften bereits vollständig umgesetzt und alle zweckdienlichen Maßnahmen zur Reduzierung ergriffen wurden. Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. Umweltzone kommtNach Inkraftreten der » 35. BImSchV wurden und werden in Deutschland die ersten » Umweltzonen in Großstädten eingerichtet.Für das Ruhrgebiet wird es zunächst keine umfassende Umweltzone geben, wie das » MUNLV NRW am 08.11.2007 mitteilt. Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. DWD-Statement zu Klimawandel + StädtebauIm Rahmen des vorgestern (24.04.2007) vom Deutschen Wetterdienst (» DWD) vorgestellten » Klimareportes 2006 für Deutschland wurden auch Bezüge zum » Klimawandel und damit verbundenen (u. a. auch » städtebaulichen) Konsequenzen hergestellt. Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. IPCC-Report 2007: Klimawandel vom Menschen verursachtNach der gestrigen Veröffentlichung des neuen Klimaberichtes des UN-/» WMO-Ausschusses " Intergovernmental Panel on Climate Change" (» IPCC) in Paris besteht kein Zweifel mehr, dass der Klimawandel höchstwahrscheinlich durch den Menschen verursacht ist. Wie das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung »PIK und das Bundesumweltministerium » BMU berichten, werden sowohl die mittleren Lufttemperaturen als auch der Meeresspiegel bis zum Jahre 2100 schneller ansteigen, als in früheren Szenarien prognostiziert wurde. Zusammenfassungen des Reports findet man » hier und » hier. Die Konsequenzen für Deutschland wurden auf dieser Seite bereits früher dargelegt, siehe » hier und » hier. Als oberstes Gebot der Stunde wird die Senkung anthropogener Treibhausgase genannt. Kommentar Dr. Dütemeyer: Neben der Senkung der Treibhausgase wird man sich auch Gedanken machen müssen, wie man dem Temperaturanstieg begegnen will. Die letzten " Hitzesommer" sind uns allen noch in guter Erinnerung, siehe » hier und » hier. Von der Politik darf man hier (leider immer noch) keine Impulse erwarten: Rechtsgrundlagen zur Beurteilung und Einhaltung umwelt- und humanverträglicher Temperaturniveaus existieren nicht, entsprechend sehen kommunale Entscheidungsträger auch keinen Grund zum Handeln, obwohl Human-, Agrar- oder Forstschäden durch Hitzebelastungen genauso beziffert und monetarisiert werden können wie Schäden durch atmosphärische Spurenstoffbelastung. Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. Fachtagung METTOOLS VI vom 24. bis 26.04.2007Vom 24. bis 26.04.2007 findet in Garmisch Partenkirchen die Fachtagung » METTOOLS VI statt. Die alle zwei Jahre stattfindende Tagung wird vom » Fachausschuss Umweltmeteorologie (FA UMET) der » Deutschen Meteorologischen Gesellschaft (DMG) ausgerichtet und dient dem Austausch zwischen Wissenschaftlern, Behörden, Dienstleistern sowie privaten und öffentlichen Auftraggebern. Themenschwerpunkte der Tagung werden voraussichtlich sein:
Das endgültige Tagungsprogramm sowie Anmeldemöglichkeiten werden demnächst » hier veröffentlicht. Dr. Dütemeyer und viele unserer Kooperationspartner werden an dieser Tagung teilnehmen. Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. 35. BImSchV für Kfz tritt am 01.03.2007 in KraftAm 01.03.2007 tritt die » 35. BImSchV (" Verordnung zur Kennzeichnung von emissionsarmen Fahrzeugen" ) vom 10.10.2006 in Kraft. Zitat » BMU (Ausschnitt): " Mit der Verordnung wird die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach der Höhe ihrer Partikelemission bundesweit einheitlich geregelt. Außerdem wird ein Verkehrszeichen eingeführt, das die örtlichen Behörden zur Anordnung von Verkehrsbeschränkungen aufstellen können. ... Die Partikelemissionen aus Dieselmotoren tragen mit einem deutlichen Anteil zur Feinstaubbelastung bei. Daher können zur Minderung für hochemittierende Fahrzeuge örtliche Fahrbeschränkungen unabweisbar sein. Durch Plaketten gekennzeichnete Kraftfahrzeuge können von solchen Beschränkungen, über die auf Länderebene entschieden wird, ganz oder teilweise ausgenommen werden.
Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. Orkan " Kyrill" vom 18.01.2007 - Eine Nachschau[Update 23.01., 16:00 Uhr - gezoomter Ausschnitt in Grafik] Obwohl Orkan " Kyrill" , der letzte Woche über Europa hinweg zog, mit unseren Arbeitsfeldern wenig zu tun hat, ist er uns aufgrund seiner Intensität und Auswirkungen an dieser Stelle eine kleine Betrachtung wert. Der Orkan dürfte den meistens von uns ob seiner Intensität in eindrucksvoller Erinnerung bleiben. Laut » DWD (Meldung vom 19.01.2007) sind Ereignisse derartigen Ausmaßes nur alle 10 bis 20 Jahre zu erwarten. Aufgrund sehr hoher und lang anhaltender Windgeschwindigkeiten mit häufig über 120 km/h (Windstärke 12, " Orkan" ) bis teilweise über 200 km/h in Höhenlagen ist der angerichtete Schaden enorm. Der Gesamtverband der Deutschen Wirtschaft (» GDV) beziffert den Versicherungsschaden auf über 1 Mrd. €. Besonders betroffen ist auch die Forstwirtschaft: wie » tagesschau.de berichtet, sollen nach Angaben des Deutschen Forstwirtschaftsrates 40 Mio. Bäume bzw. 20 Mio. m³ Holz vernichtet worden sein. Insbesondere » NRW ist schwer getroffen. Für unseren Firmenstandort Essen haben wir die Chronologie des Orkandurchzuges mit nachfolgendem Bild festgehalten. Dargestellt sind die zeitlichen Verläufe des Luftdrucks, der Windgeschwindigkeit und der Lufttemperatur für die Essener Innenstadt (Campus Universität) sowie der Windgeschwindigkeit und des Niederschlages im Umland (Fulerum/Haarzopf). Die Daten der beiden » Messstationen wurden uns freundlicherweise von unserem Kooperationspartner » Abt. Angewandte Klimatologie und Landschaftsökologie der Universität Duisburg-Essen zur Verfügung gestellt. Das Herannahen des Orkans kündigte sich bereits ab der Nacht zum 15.01.2007 mit stetig sinkendem Luftdruck an. Die " Vorhut" des Orkans erreichte Essen bereits am Nachmittag des 17.01. in Form eines " kleinen" Sturms, gekennzeichnet durch ein Ansteigen der Windgeschwindigkeit auf fast das doppelte des mittleren normalen Wertes, sowie einem Temperaturanstieg auf frühlingshafte 12,6°C und ausgeprägte Niederschläge. Der eigentliche Orkan fegte ab der Nacht zum 18.01. über Essen hinweg und erreichte seinen Höhepunkt zwischen spätem Nachmittag und den Abendstunden: Der tiefste Luftdruck von beachtlichen 978,7 hPa wurde um 16:40 MEZ registriert. Zwischen 20 Uhr und 21 Uhr setzte der stürmische Wind ein. Die maximale Windgeschwindigkeit von 19,1 m/s (69 km/h) wurde um 20:30 MEZ im Umland gemessen. Dieser Wert ist fast fünf mal höher als der normale regionale Mittelwert von 3,9 m/s (14 km/h). In der Innenstadt wurden immerhin noch 11,9 m/s (43 km/h) erreicht. Die nicht registrierten Spitzenböen dürften an beiden Standorten beträchtlich höher gewesen sein. Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. Heißer Sommer - Negative Folgen?Schifffahrt auf der Elbe eingestellt - Noterntung mit 20% Einbußen - gehäuftes Auftreten von Kreislaufversagen und Hitzetot - Waldbrände in Südeuropa. Das Wetter ist wieder einmal medienwirksam, vor allem auch deshalb, weil nach der anfänglichen Euphorie ob des " schönen" (?) Wetters mittlerweile z. T. negative volkswirtschaftlichen Folgen absehbar sind. Seit mehreren Wochen liegen vielerorts die Tageshöchsttemperaturen weit über 30°C, nennenswerter Niederschlag ist seitdem nicht mehr gefallen. Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (» PIK) und der Deutsche Wetterdienst (» DWD) gehen davon aus, dass auch dieses Jahr wieder ein " Jahrhundertsommer" wird, vergleichbar mit dem » Jahrhundertsommer 2003, dem laut » PIK u. a. europaweit 35.000 Hitztote zum Opfer gefallen sind. - Wobei man sich hier fragen darf, ob nicht mittlerweile der Begriff " Jahrhundertsommer" inflationär benutzt wird, wenn man nach den Quellen in den die hiesigen Meldungen vom 26.04.2006 und 10.02.2005 davon ausgehen darf, dass Sommer wie diese in Zukunft nicht ungewöhnlich sein werden. Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. Neuer Kooperationspartner für Bereich VerkehrsmanagementIn Städten und Ballungsräumen haben verkehrsbedingte Spurenstoffemissionen derzeit einen hohen Anteil an der urbanen lufthygienischen Zusatzbelastung. Um auf Fragestellungen des Luftqualitätsmanagements in diesem Bereich effizienter reagieren zu können, haben daher die Firma Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie & EDV-Dienstleistungen und die »gevas humberg & partner Ingenieurgesellschaft für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik mit Sitz in München und Essen im Juli 2007 eine dauerhafte Kooperation vereinbart. Durch Nutzung von Synergie-Effekten der Kernkompetenzen Luftreinhaltung (Dr. Dütemeyer) und Verkehrsmanagement sowie Verkehrsleit- und -steuerungstechnik (gevas) sollen verbesserte Emissionsminderungsmaßnahmen für den Straßenverkehr entwickelt und angeboten werden. Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. [Update 08.02., 23:03 Uhr - Seminaranmeldung nun möglich] Fortbildungsseminar zum Stadtklima 2007Im Auftrag des StudienInstitutes NiederrheiN (» SINN), Krefeld, führt Herr Dr. Dütemeyer am Freitag, 23.03.2007 in Krefeld ein halbtägiges Fortbildungsseminar zum Thema " Stadtklimatische Aspekte in der zukunftsorientierten Bauleitplanung" durch. Das Seminar erörtert zukünftig zu erwartende stadtklimatologische Problemfelder sowie hierauf abgestimmte rechtliche und politische Handlungsstrategien. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Hitzestress, Niederschlag und Luftreinhaltung sowie auf diesbezüglichen präventiven Instrumenten für die Stadt- und Raumplanung. Weitere Informationen zum Seminarinhalt und zur Anmeldung finden Sie » hier. Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. Studie zum regionalen Klimawandel in Deutschland bis 2100Das » Umweltbundesamt und das »Max-Planck-Institut für Meteorologie (MPI-M) haben gestern eine » Klimastudie vorgestellt, welche die regional differenzierte Entwicklung des Klimas in Deutschland bis zum Jahr 2100 aufzeigt. Grundlage ist die Modellierung des Klimas mit dem regionalen Klimamodell REMO des MPI-M, mit dem erstmalig regionale Untersuchungen auf einem 10 x 10-km-Raster durchgeführt wurden. Demnach könnte bis zum Jahr 2100 die durchschnittliche Jahrestemperatur in einigen Regionen Deutschlands um bis zu 4 °C höher liegen als im vergangenen Jahrhundert. Die Konsequenz könnte sein, dass in den süddeutschen Gebirgen der Niederschlag um bis zu bis einem Drittel ansteigt, gleichzeitig aber aufgrund der Temperaturerhöhung mit weniger Schnee zu rechnen ist. Ferner wird vermutet, dass in Süd-, Südwest- und Nordostdeutschland die Sommer trockener werden. Kommentar Dr. Dütemeyer: Wenn man allein aufgrund der Frühjahrshochwasser dieser Saison und der letzten Jahre sowie des jetzigen warmen Aprils oder des „Jahrhundertsommers“ 2003 das Klima Deutschlands in die nahe Zukunft projiziert, wird deutlich, dass mit ernsthaften volkswirtschaftlichen Konsequenzen zu rechnen sein wird. Zu diesen werden aller Wahrscheinlichkeit nach beispielsweise zunehmende städtebauliche und landwirtschaftliche Hochwasserschäden und Mortalität durch Hitzstress sowie Einbußen in der Land- und Forstwirtschaft und der Binnenschifffahrt zählen, vgl. » Jahrhundertsommer 2003. Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. Fortbildungsseminar zur LuftreinhaltungIm Auftrag des StudienInstitutes NiederrheiN (» SINN), Krefeld, führt Herr Dr. Dütemeyer am Donnerstag, 22.06.2006 in Krefeld ein halbtägiges Fortbildungsseminar zum Thema " Rechtliche und praktische Aspekte der Luftreinhaltung" durch. Informationen zum Seminarinhalt und zur Anmeldung finden Sie » hier. Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. Neue EU-Strategie zur Luftreinhaltung, insb. Staub und OzonBrüssel: EU-Umweltkommissar Stavros Dimas hat heute in einer » Pressemitteilung eine detaillierte und lesenswerte » Thematische Strategie für saubere Luft vorgestellt. Darin werden interessante und tief greifende Vorschläge zur zukünftigen Fortführung der derzeitig gültigen europäischen Luftreinhaltungsrichtlinien gemacht. Die thematische Strategie stellt die nächste Generation der Umweltpolitik dar und hat einen mittelfristigen Zeithorizont bis etwa 2020. Begrüßenswert ist, dass die Strategie nun einen thematischen Ansatz verfolgen und nicht mehr spezielle Schadstoffe oder Wirtschaftstätigkeiten betreffen soll, wie es derzeit noch der Fall ist. In der Strategie werden klare Umweltziele in Bezug auf die Luftqualität vorgegeben, und davon ausgehend werden die geeignetsten Instrumente zur Erreichung dieser Ziele ermittelt. Zitat: " Die thematische Strategie gegen die Luftverschmutzung soll bis 2020 dazu führen, dass die Zahl der vorzeitigen Todesfälle durch mit der Luftverschmutzung in Zusammenhang stehende Krankheiten gegenüber 2000 um fast 40 % sinkt. Auch soll die Fläche an Wäldern und anderen Ökosystemen, die durch Luftschadstoffe Schaden erleiden, wesentlich reduziert werden. Die Strategie umfasst zwar alle wichtigen Luftschadstoffe, doch ihr besonderes Augenmerk gilt dem Feinstaub (auch als Partikel bekannt) und dem bodennahen Ozon, da diese beiden die größte Gefahr für die menschliche Gesundheit bilden. Im Rahmen der Strategie schlägt die Kommission vor, mit einer Regelung für die als PM2,5 bekannten feinen Schwebeteilchen zu beginnen, die tief in menschliche Lungen eindringen. Auch schlägt die Kommission eine Straffung der Rechtsvorschriften über die Luftqualität vor. Dazu sollen die bestehenden Rechtsinstrumente in eine einzige Richtlinie über die Luftqualität überführt werden, was eine bessere Rechtsetzung bedeutete." Interessant ist, dass laut der Strategie Lockerungen der Rechtsvorschriften unter bestimmten Bedingungen vorgesehen sind. Zitat: " Gleichzeitig wird den Mitgliedstaaten eine größere Flexibilität zugestanden. Wenn sie nachweisen können, dass sie alle sinnvollen Maßnahmen zur Umsetzung der Rechtsvorschrift getroffen haben, dennoch aber die Luftqualitätsnormen an bestimmten Orten nicht erreichen können, dann wird ihnen gestattet, so der Vorschlag, eine Verlängerung der Frist für die Einhaltung in den betreffenden Gebieten zu beantragen, falls strenge Kriterien erfüllt sind und Pläne vorliegen, wie die Einhaltung der Anforderungen erreicht werden soll." Auch werden erstmals mögliche Inhalte und Ziele einer PM2,5-Richtlinie umrissen, Zitat: " Die Weltgesundheitsorganisation und der Wissenschaftliche Ausschuss „Gesundheit und Umweltrisiken“ der Kommission haben die Empfehlung ausgesprochen, dass die Luftqualitätsnormen aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht gelockert werden sollten. Darüber hinaus deuten die neuesten dort vorliegenden Erkenntnisse deutlich darauf hin, dass Vorschriften für die kleinsten Feinpartikel (PM2,5) erlassen werden müssen. Aus diesem Grund würde durch die Strategie und den gleichzeitig vorgelegten Vorschlag für eine Änderung der Luftqualitäts-Richtlinie erstmals eine Einschränkung der Exposition des Menschen gegenüber PM2,5 eingeführt, um die geltenden Grenzwerte für die grobe Partikelfraktion (PM10) zu vervollständigen. Es liegen überzeugende Nachweise dafür vor, dass Feinpartikel für die menschliche Gesundheit gefährlicher sind als größere Partikel. ...Der vorgeschlagene Ansatz sieht die Festlegung einer Konzentrationsobergrenze für PM2,5 in der Luft in den am stärksten verschmutzten Gebieten vor, durch die unannehmbar hohe Risiken für die Bevölkerung vermieden würden. Gleichzeitig würden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die durchschnittliche Exposition des Menschen gegenüber PM2,5 im städtischen Hintergrund über den Zeitraum von 2010-2020 zu reduzieren, und zwar möglichst um 20 %. ...Weiter sieht der Vorschlag eine umfassendere Überwachung bestimmter Schadstoffe vor, einschließlich PM2.5. Auf diese Weise können eingehendere Kenntnisse zu diesem Schadstoff gewonnen werden, die eine Verbesserung der Maßnahmen in Zukunft ermöglichen. Mann darf gespannt sein, wann und im welchen Umfang die Strategieinhalte in EU-Richtlinien überführt werden. Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. Wie schädlich ist Schwebstaub?Anmerkungen von Dr. Dütemeyer zum Staubproblem:
Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer dringen sie in die Lunge vor. Die mit den 22. BImSchV- bzw. » EU-Grenzwerten beaufschlagten PM10-Partikel zählen zur sog. thorakalen Partikelfraktion und dringen aufgrund ihrer Größe nicht bis in die Alveolen der Bronchien vor, wo der eigentliche Luftstoffwechsel stattfindet. Hierzu bedarf es feinerer Partikel, die einen Durchmesser kleiner 2,5 µm haben (PM2,5), welches zur alveolengängigen Partikelfraktion zählt. Zu den Substanzen, die die PM10-Kriterien erfüllen, gehören alle Partikel, die einen mittleren Durchmesser von 10µm oder weniger haben (also auch PM2,5 oder PM1). Dazu zählen anthropogene Substanzen wie z. B. Kfz-Gase und -abrieb, Tabakrauch, Kohlenstaub, Ruß, Zementstaub, Flugasche, Mehlstaub, aber auch natürliche Substanzen wie z. B. Meersalz, natürlicher Bodenstaub (z. B. Saharastaub), Sporen, Pollen, Bakterien, Viren oder Rauch aus Waldbränden oder Vulkanausbrüchen. Die Schadwirkung ist somit von der chemisch-physikalischen Beschaffenheit der Partikel abhängig. Aber: Bei der PM10-Messung wird nur die Partikelgesamtmasse gemessen, entsprechend der Definition in der auf der 1999/30/EG beruhenden » 22. BImSchV §1 (9): PMx sind definiert als Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durchmesser von X µm einen Abscheidegrad von 50 Prozent aufweist. Eine zur Beurteilung des Schadpotentials notwendige qualitative Analyse der Partikel hinsichtlich Größenverteilung oder chemischer Eigenschaften ist in dieser Definition nicht vorgesehen. Die qualitative Analyse wird erst in einem nachfolgenden, nicht rechtsverbindlichen Schritt durchgeführt. Die reine PM10-Messung im Sinne der EU-Rl. 1999/30/EG erlaubt daher noch keine Aussage über das Gefahrenpotential. Ferner ist nicht die Gesamtmasse an Partikeln entscheidend für das Gefahrenpotential, sondern die Menge an vorhandenen Teilchen: viele kleine Partikel haben eine größere spurenstoffaktive Oberfläche als wenige große. Kleine Partikel (der sog. Ultrafeinstaub) sind daher gefährlicher als größere Partikel. Eine Einhaltung oder Unterschreitung der PM10-Grenzwerte bedeutet daher nicht zwangsläufig, dass das Gefahrenpotential reduziert ist, da Insbesondere das Vorkommen der o. g. natürlichen Partikel könnte, wenn man die EU-Rl. 1999/30/EG genau nimmt, theoretisch zur paradoxen Situation führen, dass Reinluftgebiete oder Luftkurorte gelegentlich als luftverschmutzt eingestuft werden müssten, wenn unter bestimmten Witterungsbedingungen natürliche Substanzen ungeachtet ihres Schadpotentials allein aufgrund ihrer erhöhten Massenkonzentration verstärkt auftreten könnten, z. B. im Frühjahr während der Pollenflugsaison oder etwa im Bereich von Salinen oder Seebädern, wo die Luft gewünschtermaßen mit (Meer-) Salzaerosolen angereichert ist. Daher stellen in der EU-Rl 1999/30/EG bzw. in der 22. BImSchV derartige Gebiete, in denen die PM10-Grenzwerte infolge von Naturereignissen überschritten werden, eine Ausnahme dar, sofern der Nachweis des natürlichen Staubursprungs erbracht wird, was wiederum durch die Staubmessung allein nicht möglich ist, so dass man wieder zum oben genannten Problem der Gefahrenpotentialbeurteilung zurückkehrt. Das Problem wird z. Z. In der Luftreinhaltungsexperten-EU-Arbeitsgruppe CAFE (Clean Air for Europe) zwecks evtl. Anpassung der » EU-Rl. 1999/30/EG diskutiert. Unabhängig davon wird derzeit eine EU-Richtlinie für PM2,5-Grenzwerte erarbeitet. Als Grenzwerte empfiehlt die CAFE einen Jahresmittelwert von 12 – 20 µg/m³ sowie einen Tagesmittelwert von 20 – 35 µg/m³. 03.06.2005, D. Dütemeyer Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. Bürgerklagen gegen Schwebstaub in Stuttgart erstmals erfolgreichWie das » Verwaltungsgericht Stuttgart in einer » Pressemitteilung mitteilt, hat die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart heute unter den Aktenzeichen 16 K 1120/05 und 16 K 1121/05 das beklagte Land Baden-Württemberg dazu verurteilt, für das Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart einen immissionsschutzrechtlichen Aktionsplan im Hinblick auf Überschreitungen der für Feinschwebestaub verordneten Immissionsgrenzwerte aufzustellen, nachdem die zulässige Tageshöchstkonzentration von 50 µg/m³ bereits 70 mal in diesem Jahr überschritten wurde (erlaubt sind 35 Tage, siehe auch hiesige News vom 25.01.2005 weiter » unten). Geklagt hatten Bürger, die an stark befahrenen Straßen wohnen und die die Maßnahmen der Kommune zur Bekämpfung des Schwebstaubes als nicht hinreichend ausgeschöpft ansahen. Kommentar Dr. Dütemeyer: Aus der Pressemitteilung lässt sich schließen, dass das Gericht die Wirkungsmechanismen des Schwebstaubes nicht verstanden hat, siehe nächsten Newsartikel » oben. Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. Fortbildungsseminar zur LuftreinhaltungIm Auftrag des StudienInstitutes NiederrheiN (» SINN), Krefeld, führt Herr Dr. Dütemeyer am Freitag, 03.06.2005 in Krefeld ein halbtägiges Fortbildungsseminar zum Thema " Rechtliche und praktische Aspekte der Luftreinhaltung" durch. Informationen zum Seminarinhalt und zur Anmeldung finden Sie » hier. Hinweis: Das Seminar wir das nächste mal am 22.06.2006 angeboten. - gez. D. Dütemeyer Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. Kyoto-Protokoll heute in Kraft getretenMit dem heutigen Tag ist das 1997 von 141 UN-Mitgliedsstaaten beschlossene » Kyoto-Protokoll zur Reduktion von Treibhausgasen ratifiziert worden. Bei den Gasen handelt es sich um Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HCF), Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PCF) und Schwefelhexafluorid (SF6). Ziel ist es, die weltweiten Treibhausgasemissionen bis 2012 auf 5,2 % unterhalb des Niveaus von 1990 zu senken. Bis heute wurden beispielsweise allein in Deutschland die Emissionen bereits auf 19 % des bundesdeutschen Niveaus von 1990 (7,4 % weltweiter Emissionsanteil 1990) gesenkt angestrebt werden 21 % im Jahr 2012. Dass die Ratifizierung mit siebenjähriger Verspätung erst heute zustande kommt, ist der Protokollzustimmung Russlands im November 2004 zu verdanken: Da 1990 die Industriestaaten zu 55 % zur weltweiten Treibhausgasemission beitrugen, sollten so viele Länder dem Protokoll zustimmen, bis eine 55 %-Quote der weltweiten Emissionen erreicht wurde. Da jedoch die USA (36,1 % weltweiter Emissionsanteil 1990) und Australien (2,1 %) bis heute eine Unterzeichnung des Abkommens verweigern, konnte erst mit der Zustimmung Russlands (17,4 %) die 55 %-Klausel erreicht und damit eine Ratifizierung ermöglicht werden. Damit sind die Ziele des Kyoto-Protokolls für die unterzeichnenden Staaten rechtsverbindlich. Das Protokoll wurde bis jetzt von 127 Ländern einschließlich Deutschland unterzeichnet. Die Emissionsquote dieser Länder beträgt zur Zeit 61 % der weltweiten Emissionen. Das Kyoto-Protokoll ist die Umsetzung der " Klima-Rahmenkonvention" des " Umweltgipfel Rio" von Rio de Janeiro aus dem Jahre 1992. Siehe hierzu auch die » Kyoto-Sonderseite der Bundesregierung. Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf. EU-Richtlinie 1999/30/EG: Einklagbare saubere Luft?In den Medien tauchte Anfang des Jahres die Meldung auf, dass sich Kommunen auf eine Klagewelle zur Gewährleistung sauberer Luft einstellen müssten. Hierzu einige sachliche Hintergründe: Die dem atmosphärischen Umweltschutz zuzuordnende EU-Richtlinie » 1999/30/EG über Konzentrationsgrenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel (Staub) und Blei in der Luft sieht bis zum Jahr 2010 die schrittweise Reduktion der genannten Stoffe in der Luft vor. Diese EU-Richtlinie ist mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz (» BImSchG) sowie der dazugehörigen Durchführungsverordnung (» 22. BImSchV) in deutsches Recht übernommen worden. Laut diesem Regelwerk darf z. B. die Staub-/Partikelbelastung ab dem 01.01.2005 nur noch an 35 Tagen im Jahr die zulässige Tageshöchstkonzentration von 50 µg/m³ überschreiten. Als Hauptquellen des Staubes werden, zumindest in der Stadt, Reifenabrieb/Straßenstaub sowie Dieselabgase angesehen (vergl. jedoch auch » hier und » hier). In vielen Großstätten, und dort insbesondere an und in der Nähe von Hauptverkehrstraßen, werden diese Maximalkonzentrationen jedoch vielerorts regelmäßig weit überschritten. Für die Kommunen entsteht insoweit ein Problem, als dass das Recht auf „saubere Luft“ nach einer Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht (» BVerwG 9 A 6.03 vom 26.05.2004) einklagbar ist. Einklagbar ist allerdings nicht die saubere Luft per se, sondern die rechtzeitige und sinngemäße Anwendung aller rechtlichen Maßnahmen im Sinne des BImSchG, um die Spurenstoffbelastung soweit wie möglich zu reduzieren (Vorsorgeprinzip!). Hieraus können für die Kommunen hohe Folgekosten entstehen, wenn einem Kläger Recht gegeben würde und die Kommune die Luft entlasten müsste (beispielsweise durch Ändern der Verkehrsführung, Einführung einer City-Maut, Rückbau von Straßen, Bauen von Umgehungsstraßen, Anbringen von Immissionsschutzpflanzungen, etc.). Daher haben z. B., mit Bezug auf die europaweite Gültigkeit der EU-Richtlinie, die Städte Meran, Bozen, Graz und Innsbruck bereits Verordnungen zum innerstädtischen Fahrverbot von Dieselfahrzeugen ohne Rußfilter während der Episoden mit Grenzwertüberschreitung erlassen. Verschärft wird die Problematik dadurch, dass nach der gleichen Richtlinie ab dem 01.01.2010, also bereits in 5 Jahren, die besagten 50 µg/m³-Staubbelastung der Luft nur noch an 7 Tagen im Jahr überschritten werden dürfen, so dass die Kommunen einen enormen Handlungszwang zum Reduzieren der Staubbelastung haben. In wie fern allerdings die Beurteilung des Gefährdungspotentials des Staubes sinnvoll ist, bleibt nach wie vor zu diskutieren (auch unter Wissenschafts- und Rechtsexperten), siehe auch hiesige News vom 03.06.2005 weiter » oben. Beachtenswert ist jedoch, dass sich die derzeitige Debatte „nur“ auf Staub bezieht. Sollte sich das Klagerecht zukünftig auch auf andere Schadstoffe, die z. T. andere Quellen haben, beziehen, könnten auch andere städtische und ländliche Räume von der Problematik betroffen sein, beispielsweise durch Stickstoffemissionen in der Massentierhaltung im ländlichen Raum. Daneben ist weiterhin zu beachten, dass es weitere EU-Richtlinien und deutsche Gesetze gibt, die neben den hier genannten Luftschadstoffen weiter Schadstoffe wie z. B. Benzol (EU-Richtlinie 2000/69/EG = 22. BImSchV) oder Ozon (EU-Richtlinie 2002/3/EG = 33. BImSchV) u. a. behandeln. Insgesamt ist festzustellen, dass insbesondere in Großstädten kurzfristig Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität und Luftreinhaltung aus rechtlichen Zwängen heraus durchgeführt werden müssen, wobei es ratsam ist, das Augenmerk nicht nur auf den Staub zu lenken, sondern die Luftbelastung in ihrer Gesamtheit mit allen anderen Schadstoffen zu erfassen und zu beurteilen. Ein Fortbildungs- und Informationsbedarf für die Kommunen ist daher in sofern gegeben, als dass die Konsequenzen der EU-Richtlinie 1999/30/EG sowie anderer, die Luftreinhaltung betreffende Regelwerke, aufgezeigt werden sollten. Damit die Kommunen den Handlungsbedarf korrekt abschätzen können, ist es notwendig, neben den gesetzlichen Regelungen auch die derzeitige landes- und bundesweite lufthygienische Situation sowie die für die Zukunft prognostizierten Belastungstrends aufzuzeigen. 25.01.2005, D. Dütemeyer Weitere Fragen? Beratungs- oder Gutachtenbedarf? Bitte nehmen Sie zu uns » Kontakt auf.
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